In Deutschland ist der Religionsunterricht im Grundgesetz Art. 7 Abs. 2 wie auch in den Artikeln der Länderverfassungen als einziges Schulfach rechtlich verankert. Somit ist der Religionsunterricht an allen Schulen ordentliches Lernfach. Nach Art. 7 Abs. 2 entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht. Der Religionsunterricht wird nach Konfessionen getrennt erteilt und von somit von allen evangelischen Schülerinnen und Schülern besucht. Ersatzweise kann das Lehrfach Ethik gewählt werden.
Aufgabe und Inhalt
Der Religionsunterricht ist "Dienst der Kirche an der Gesellschaft". So steht es in der Zielbeschreibung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern für den Religionsunterricht. Moderner Religionsunterricht verbindet dabei die Überlieferungen der christlichen Tradition mit aktuellen Fragen, Nöten und Themen der Gegenwart.
Wie das geschieht...? Fragen Sie doch einfach nach...
...bei dem Religionslehrer oder der Religionslehrerin Ihres Kindes
...bei den ReligionspädagoInnen oder PfarrerInnen Ihrer Gemeinde
...beim Schulreferenten des Dekanates
Teilnahme auch für religionslose Schülerinnen und Schüler
Damit steht der Religionsunterricht auch Schülerinnen und Schülern ohne Religionszugehörigkeit oder anderer Religionsgemeinschaften offen. Von den rund 400.000 bayerischen Schülerinnen und Schülern, die im letzten Schuljahr am evangelischen Religionsunterricht teilgenommen haben, waren etwa 30.000 Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern dabei.
Kirche im Lebensraum Schule
Die Kirche ist nicht nur durch den Religionsunterricht in den Schulen präsent. Über den eingerichteten Unterricht ist hinaus begleitet sie Kinder und Jugendliche im Lebensraum Schule: durch Schulseelsorge und Krisenintervention in Notfällen, Andachten und Gottesdienste, besondere Projektangebote mit Blick auf die menschliche Verantwortung in unserer Welt.
Häufig gestellte Fragen
Eine Auswahl häufig gestellter Fragen von Eltern und Schülern werden auf den Seiten des Schulreferates München beantwortet und finden Sie hier.