Kirchenaustritt


Sie wollen aus der evangelischen Kirche austreten?

Offen gestanden fällt es uns schwer, Ihnen dabei zu helfen, uns zu verlassen. Aber Sie haben Ihre Gründe.

Was hat Sie zu dem Schritt bewogen? Haben wir zu wenig Kontakt gehalten? Haben Sie sich über die Kirche geärgert? Oder "lohnt" es sich für Sie nicht mehr, Kirchensteuer zu zahlen? Natürlich kann es auch sein, dass Sie woanders Ihre spirituelle Heimat gefunden haben.

Wir würden sehr gerne Ihre Gründe hören oder lesen. Bitte schreiben Sie uns doch eine E-Mail. Sie können auch gerne mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer aus unserem Team Kontakt aufnehmen – sogar nach Ihrem Austritt.

Der Kirchenaustritt geschieht folgendermaßen:

Es klingt merkwürdig, aber der Austritt wird nicht bei der Kirche oder im Pfarramt erklärt, sondern beim Standesamt in der Verwaltungsgemeinschaft.

Nach Artikel 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung gegenüber dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.

Man kann den Austritt auch bei einem Notar erklären. Dort fallen dann etwas höhere Gebühren an.