Rund 400.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Bayern nehmen am evangelischen Religionsunterricht teil. Damit ist der Religionsunterricht das zentrale evangelische Angebot für Kinder und Jugendliche, um mit christlichen Inhalten bekannt und vertraut zu werden. Im Religionsunterricht werden sie in die Weltsicht des christlichen Glaubens eingeführt und auf ihrem Weg zur Selbstfindung begleitet.
Der Religionsunterricht hat auch entscheidende Bedeutung für den Auftrag unserer Kirche zur religiösen Erziehung und Bildung. Er liegt im Interesse des demokratischen Staates, der auf die Kommunikation grundlegender Werte der Freiheit und Verantwortung angewiesen ist. Deshalb ist der Religionsunterricht wertvoll für Kirche und Gesellschaft insgesamt.
Grundlage des Religionsunterrichtes
In Deutschland ist der Religionsunterricht im Grundgesetz Art. 7 Abs. 2 wie auch in den Artikeln der Länderverfassungen als einziges Schulfach rechtlich verankert. Somit ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ordentliches Lernfach und nach Konfessionen getrennt zu vermitteln. Nach Art. 7 Abs. 2 entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht.
Der Religionsuntericht ist eine Angelegenheit, die gemeinsam von Staat und Kirche bestritten und verantwortet wird. Während der Staat etwa für die Sach- und Personalkosten des Religionsunterrichts aufkommt, wird der Religionsunterricht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule abgehalten.
Teilnahme auch über die Konfession hinaus
Der evangelische Religionsunterricht ist gekennzeichnet durch seine Offenheit gegenüber allen Schülerinnen und Schüler, auch wenn diese nicht der evangelischen Konfession zugehören. Von den rund 400.000 bayerischen Schülerinnen und Schülern, die im letzten Schuljahr am evangelischen Religionsunterricht teilgenommen haben, waren etwa 30.000 Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern dabei.